Allgemeine Geschäftsbedingungen des Trampolinklubs « Acro Tramp Biel »
Allgemeine Geschäftbedingungen der Trampolinkurse «Acro Tramp Biel»
August 2018
1.1 Die folgenden Geschäftsbedingungen sollen die Pflichten der jeweiligen Parteien und die Bedingungen unter denen der Klub den Mitgliedern die erwarteten Leistungen erbringt, festlegen. Sie sind für alle Kurse/Lager Angebote gültig.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können mit spezifischen Richtlinien ergänzt werden.
Die Teilnehmer akzeptieren die folgenden Bedingungen, sowie die spezifischen Richtlinien zu denen sie verweisen.
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Der Klub «Acro Tramp Biel» behält das Recht die folgenden Richtlinien und Bedingungen jederzeit zu verändern.
2. Allgemeine Funktionsweise
2.1 Die Kurse
2.1.1 Die angebotenen Kurse sind an Kinder und Erwachsene gerichtet. Die Freude an diesem Sport als Freizeit oder am Perfektionieren desjenigen stehen im Zentrum der Kursangebote. Die angebotenen Kurse können zu Wettbewerben weiterfahren.
2.1.2 Die Kurse werden nur Kollektiv organisiert. Um einen guten Ablauf der Kurse zu sichern, behält der Klub das Recht die Anzahl der Teilnehmer pro Kurskategorie zu begrenzen.
2.1.3 Die Kurse verlaufen als jährliches Angebot, ausserhalb der Schulferien und Feiertagen.
2.1.4 Die Anzahl Lektionen wird vom Klub festgelegt und kann abhängig von den Ferien, den Feiertagen und unvorhersehbaren Ereignissen variieren. Abgesagte Lektionen werden nicht nachgeholt oder zurückgezahlt.
2.2 Lager
2.2.1 Die Lager können an 10 bis 17-jährige Kinder und andere unter bestimmten Bedingungen gerichtet sein. Freude, Einsatz und gegenseitiger Respekt stehen im Zentrum des Unterrichts. Die angebotenen Aktivitäten können auch andere akrobatische Disziplinen berühren oder in folgenden Disziplinen zu Wettbewerben führen.
2.2.2 Die Lager werden nur Kollektiv organisiert. Um ein ideales Ablaufen der Aktivitäten zu sichern, behält der Klub das Recht eine minimale oder maximale Anzahl an Teilnehmer, je nach Aktivität, festzusetzen.
2.2.3 Die Lager finden ausschliesslich während den Bieler Schulferien statt. Sie können 3-5 Halbtage/Tage dauern, d.h von Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen.
2.2.4 Der Klub behält das Recht die Daten und Zeiten nach Verfügbarkeit der Ausrüstung und Umständen festzulegen. Bei ganztägigem Unterricht ist Verpflegung Sache der Teilnehmer.
3. Anmeldungsformalitäten
3.1 Mit der Anmeldung engagiert sich der Teilnehmer für eine ganze Saison (Mitte August bis Mitte Juli des nächsten Jahres)
3.2 Die Anmeldung wird online auf der Website oder bei Nachfrage eines Formulars beim Klubzuständigen ausgefüllt.
3.3 Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge und nach Verfügbarkeit der Kursplätze berücksichtigt. Die Kurs/Lageranmeldungen sind Nominativ und können nicht durch eine andere Person ersetzt werden.
3.4 Personen ohne Internetzugang können ihre Anfrage beim Klubzuständigen abgeben.
3.5 Späte Anmeldungen können vor Ort, beim Kurs/Lager oder beim zuständigen Leiter abgeben werden, unter der Bedingung, dass es noch freie Plätze hat. Kinder müssen von ihrem rechtlichen Vertreter angemeldet werden.
3.6 Die Anmeldungen für diese Lager können für mindestens drei Ganz oder Halbtagskurse, wenn diese als solche definiert sind. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer Informationen bezüglich des ausgewählten Lagers (Ort, Zeit, Material, Kleidung etc.).
3.7 Die Anmeldung ist gültig, sobald sie beim Klub empfangen wird, mit Ausnahme des Absagens des Lagers. (siehe 5.2).
3.8 Da die Plätze limitiert sind, werden die Anmeldungen der verschiedenen Lager/Kurse werden die Anmeldungen auf der Website automatisch abgeschlossen, wenn die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht wurde.
3.9 Für die Kurse/Lager ist die Anmeldung nur für eine Saison/ein Lager gültig. Jede neue Saison/jedes neue Lager benötigt eine neue Anmeldung.
3.10 Den Teilnehmer, die eine seit einem Monat überfällige Rechnung haben, kann das Teilnehmen bei Kursen/Lager verweigert werden, bis die Rechnung bezahlt wurde.
4. Finanzielle Bedingungen
4.1 Mitgliedbeiträge: Der präzise Beitrag ist jederzeit auf der Internetseite nachlesbar und kann jedes Jahr/Anfangs jeder Saison (zwischen dem 1. Und 15. August) verändert werden
4.2 Zahlungsmöglichkeiten: Banküberweisung.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird in zwei Überweisungen aufgeteilt; die erste Überweisung erfolgt in den 30 Tagen nach der Anmeldung, die zweite ebenfalls in den 30 Tagen nach dem ersten Februar des nächsten Jahres. Folgende Strafe kann bei Nichtzahlung der Rechnung angewendet werden: 30 CHF pro Monat Verspätung.
4.3 Preisnachlass
4.3.1 Besitzer der Kultulegi können von einem Rabat von 30% auf den Preis eines Kurses profitieren.
4.3.2 Besitzer der Kulturlegi können von einem Rabat von 30% auf den Preis eines Lagers profitieren.
4.3.3 Um von diesem Rabat zu profitieren, müssen die Teilnehmer bei der Anmeldung einen Beleg vorweisen.
4.3.4 Bei Belegen die nach der Anmeldung vorgewiesen werden, werden keine Änderungen vorgenommen.
5. Aufhebung/Rückerstattung
5.1Nach Initiative des Teilnehmers:
Für die Kurse:
5.1.1 Beim Abbrechen eines Kurses aus gesundheitlichen Gründen kann keine Rückerstattung aber ein Abzug (anteilig der betroffenen Periode und nach einem Monat Unterbrechung, Datum des Arztzeugniss geltet) auf die zweite kommende Rechnung oder auf den Mitgliedbeitrag des nächsten Jahres. Im Falle einer definitiven Einstellung der Aktivität im Klub kann eine Rückerstattung gefordert werden (anteilig zur betroffenen Periode, ein Monat abgezogen)
5.1.2 Aussergewöhnliche oder einmalige Absenzen müssen im Voraus dem Leiter gemeldet werden. In diesem Fall sind keine Rückerstattung und kein Ersatz möglich.
Für die Lager:
5.1.3 Absagen müssen spätestens 48h vor Lagerbeginn gemacht werden. Nach dieser Frist ist keine Rückerstattung möglich.
5.1.4 Bei gesundheitlichen Gründen und bei vorweisen eines Arztzeugniss, werden die Anmeldekosten, anteilig zu den verpassten Tagen, rückerstattet. Jedoch wird ein Betrag von 30CHF für die Administrativkosten verlangt.
5.2. Nach Initiative des Klubs
5.2.1 Der Klub behält das Recht Kurse und Lager abzusagen, im Falle einer zu niedrigen Teilnehmerzahl, struktureller Unwägbarkeiten, nicht verfügbarem Material oder eines Personalmangels.
5.2.2 Der Klub behält das Recht das Programm und die Aktivitäten eines Lagers zu verändern.
5.2.3 Der Klub informiert in diesem Fall (5.2.1) die Teilnehmer so schnell wie möglich. In diesem Fall wird der gesamte bezahlte Betrag rückerstattet.
5.2.4 In jedem Fall kann das gelegentliche Absagen eines Kurses nicht zu einer Stornierung für den Rest der aktuellen Sitzung führen.
6. Ausschluss
6.1 Die Richtlinien und Verhaltensregeln sind fester Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Regelbruchs, behält der Klub das Recht Teilnehmer ohne Rückerstattung auszuschliessen.
7. Versicherung
7.1 Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der Klub übernimmt auch bei fehlendem Versicherungsschutz eines Teilnehemers keine Kosten.
8. Verantwortung
8.1 Die Teilnehmer stehen unter pädagogischer Verantwortung der Leiter, von Anfang bis Ende des Kurses/Lagers. Ausserhalb der Kurszeiten kann der Klub für keine Ereignisse inner-oder ausserhalb des Kursortes zur Verantwortung gezogen werden.
8.2 Der Klub lehnt jede Verantwortung, bei Diebstahl, Verlust oder Schädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmer, ab.
8.3 Die Eltern oder der Vormund des Kindes sorgt dafür, dass der Teilnehmer gesundheitlich imstande ist beim Kurs/Lager teilzunehmen. Bei Zweifel muss der Teilnehmer auf seine Kosten eine medizinische Untersuchung durchführen. Jede Besonderheit auf die Rücksicht genommen werden muss, soll dem Klub beim Zeitpunkt der Anmeldung mitgeteilt werden. Der Klub behält das Recht jede Anmeldung, für die er das nötige Personal/Material nicht besitzt, abzulehnen.
8.4 Der Klub oder Leiter ist für Schäden, welche seine eigene zivile Verantwortung beanspruchen, versichert. Seine Verantwortung kann bei Krankheiten oder Unfällen, resultierend aus dem nicht-einhalten der schriftlich bekanntgegebenen Sicherheitsvorschriften, nicht vorgebracht werden.
8.5 Im Falle eines medizinischen Notfalls, behält der Klub/der Leiter das Recht alle nötigen Vorkehrungen oder Initiativen durchzuführen. Die Angehörigen des Teilnehmers werden so schnell wie möglich kontaktiert.
9. Material
9.1 Es ist nur das didaktische, zum Unterrichten und praktizieren der Aktivität benötigte Material ist in der Anmeldebeitrag inbegriffen.
10. Bildnisrecht
10.1 Im Rahmen der angebotenen Kurse/Lager, können Fotos oder Videos zu Werbezwecken gemacht werden. Teilnehmer, die nicht wollen, dass ihr Bild verwendet wird, müssen dies, bei der Anmeldung oder später schriftlich, bekanntmachen.
10.1. Dans le cadre des cours/camps proposés par le club, des photos ou des enregistrements audiovisuels des activités peuvent être pris à titre promotionnel. Les participants qui ne souhaitent pas que leur image soit utilisée doivent le signaler lors de leur inscription ou ultérieurement par écrit à l’adresse du club. Ils ne pourront toutefois prétendre à un quelconque dédommagement pour des images diffusées avant leur opposition.
11. Datenschutz
11.1 Jede Information bezüglich des Datenschutz stehen auf der offizielen Seite der Stadt Biel zur Verfügung : https://www.biel-bienne.ch/fr/pub/administration/conseil_de_ville/protection_des_donnees.cfm
12. Andere Vorschriften
12.1 Gerichsstand. Der Gerichtsstand ist Biel
12.2 Geltendes Recht. Die Vertragsbeziehungen unterstehen dem Schweizer Recht.
12.3 Form der rechtlich geltenden Publikationen. Die rechtlich geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Teil des Vertrages sind, werden unter elektronischer Form veröffentlicht und können auf der Website des Klubs gelesen werden. Die Papierversion der AGB ist nur eine Kopie der Onlineversion und ist nur dann rechtlich gültig, wenn diese Punkt für Punkt der aktuellen Onlineversion entspricht